Auf dieser Seite werden die wichtigsten Aussagen der tätigkeitsorientierten Musikpädagogik in knapper Form dargestellt. Am Ende jeden Abschnitts gibt es einen Link zu ausführlichen Erläuterungen mit konkreten Unterrichtsbeispielen.
- Was ist das Neue?
- Prämissen
- Musikalische Tätigkeiten
- Musikalische Bildung
- Organisation des Musikunterrichts
- Aufgaben des Musikunterrichts
- Inhalte des Musikunterrichts
- Methoden des Musikunterrichts
- Evaluation des Musikunterrichts
- Unterrichtsplanung
Was ist das Neue? |
Das OK-Modell ist eine musikdidaktische Konzeption, die durch drei Besonderheiten über herkömmliche Entwürfe von handlungs-, erfahrungs- und schülerorientiertem Musikunterricht hinausgeht:
- Sie unterscheidet zwischen zwei Aufgaben des Schulfachs Musik: Die Schüler*innen sollen vielfältige musikbezogene Erfahrungen machen, und sie sollen nachhaltige musikbezogene Fähigkeiten erwerben.
- Sie unterscheidet zwischen verschiedenen Graden der Verbindlichkeit des Musikunterrichts: Im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht geht es vorrangig um das Ermöglichen musikbezogener Erfahrungen, im Wahlbereich vorrangig um den nachhaltigen Erwerb musikbezogener Fähigkeiten.
- Sie verwendet einen bislang wenig genutzten Leitbegriff: "Tätigkeit" - Gegenstand des Musikunterrichts sind musikalische Tätigkeiten, und sein Ziel ist die Aneignung selbst gewählter musikalischer Tätigkeiten.
Prämissen |
Das OK-Modell geht von drei Grundannahmen aus:
- Musik bereichert unser Leben – sie trägt zu dem bei, was die Philosophen ein „gutes“ oder „gelingendes Leben“ oder einfach „Glück“ nennen.
- Musik setzt Können voraus – beim Musizieren, Tanzen, Musikhören usw. braucht man Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Lernen erworben werden.
- Wir haben die Wahl – jeder Mensch darf selbst entscheiden, welche Musik er mag und wie er mit ihr umgeht.
Musikalische Tätigkeiten |
Tätigkeiten sind relativ umfassende und komplexe Prozesse. Sie setzen sich aus einzelnen Handlungen zusammen und werden von Motiven angetrieben. Beispiel: Frau X ist seit Jahren Hobby-Musikerin, weil sie gerne musiziert.
Handlungen sind überschaubar und zeitlich befristet. Sie setzen sich aus einzelnen Operationen zusammen und sind auf Ziele gerichtet. Beispiel: Frau X übt abends solange Saxophon, bis sie das neue Stück fehlerlos spielen kann.
Operationen sind weitgehend automatisierte Verhaltensweisen. Welche Routinen zur Ausführung einer Handlung gewählt werden, hängt von den situativen Bedingungen ab. Beispiel: Frau X stimmt ihr Saxophon beim Üben nach dem Stimmgerät, bei der Band-Probe nach dem Klavier.
Tätigkeitsorientierter Musikunterricht macht Schüler*innen mit musikalischen Tätigkeiten samt den zugehörigen Handlungen und Operationen bekannt und hilft ihnen, sich musikalische Tätigkeiten anzueignen, d. h. die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
Musikalische Bildung |
Bildung ist ein aktiver Prozess – wir werden nicht gebildet, sondern wir bilden uns. Dazu gehört, dass wir uns musikalische Tätigkeiten aneignen. Dafür müssen wir
- die musikalischen Tätigkeiten kennenlernen, die zur Wahl stehen,
- die musikalischen Tätigkeiten auswählen, die wir ausüben wollen,
- die musikalischen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die wir für die gewählten Tätigkeiten benötigen, und
- die erworbenen musikalischen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden, indem wir die gewählten Tätigkeiten ausüben.
Wenn die Schule ihre Schüler*innen bei ihren musikalischen Bildungsbemühungen helfen will, dann kann sie also:
- mit musikalischen Tätigkeiten bekanntmachen und/oder
- bei der Auswahl musikalischer Tätigkeiten beraten und/oder
- beim Erwerb der musikalischen Kenntnisse und Fähigkeiten helfen, die für die gewählten Tätigkeiten benötigt werden, und/oder
- die Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch Ausübung der gewählten Tätigkeiten ermöglichen,
Für das Bekanntmachen und Beraten steht das Schlagwort „Orientierung“, für den Erwerb und die Anwendung von Kenntnissen und Fähigkeiten das Schlagwort „Kompetenz“.
Im Idealfall kann die allgemeinbildende Schule alle vier Möglichkeiten realisieren und auf diese Weise auch solchen Schüler*innen einen Zugang zu musikalischer Bildung zu eröffnen, für die Musikschule oder Privatmusikunterricht aus finanziellen oder sozialen Gründen unerreichbar ist.
Organisation des Musikunterrichts |
Wenn es um das unverbindliche Kennenlernen unterschiedlicher Musik geht („Orientierung“), kann die Schule allen Schüler*innen dasselbe Angebot machen. Das kann im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht geschehen.
Wenn es jedoch um den nachhaltigen Erwerb musikalischer Kenntnisse und Fähigkeiten für selbst gewählte Tätigkeiten geht („Kompetenz“), muss die Schule sicherstellen, dass nach Möglichkeit jede Schüler*in das lernen kann, was sie lernen will. Das kann auf drei Ebenen geschehen:
- auf der organisatorischen Ebene durch ein differenziertes Wahlangebot (Chor, Gitarrenkurs, Tanz-AG usw.),
- auf der methodischen Ebene durch Binnendifferenzierung (arbeitsteilige Gruppenarbeit, Projektarbeit, Freiarbeit usw.),
- auf der Beziehungsebene durch einen permissiven Erziehungsstil (Tolerieren eigener Lernaktivitäten, gemeinsame Unterrichtsplanung, großzügige Leistungsbewertung usw.).
Optimal sind freiwillige bewertungsfreie Lernangebote. Allgemeinbildende Schulen sollten daher außer dem Pflichtunterricht auch ein möglichst großes Wahlangebot vorhalten. Dabei wird man in der Regel mit außerschulischen Bildungsanbietern (Musikschulen, Vereinen usw.) kooperieren müssen.
Aufgaben des Musikunterrichts |
Das Fach Musik an der allgemeinbildenden Schule sollte im Idealfall die folgenden fünf Aufgaben übernehmen:
1. Orientierung als Entscheidungshilfe
Die Schüler*innen sollen mit einer repräsentativen Auswahl
der für sie in Frage kommenden musikalischen Tätigkeiten bekanntgemacht werden,
so dass sie eine begründete Wahl treffen können.
2. Orientierung als Erfahrungshintergrund
Die Schüler*innen sollen mit einer repräsentativen Auswahl
aller musikalischen Tätigkeiten dieser Welt bekanntgemacht werden,
so dass sie sich ein möglichst umfassendes und differenziertes Bild von Musik machen können.
3. Zeitfensterkompetenzen
Die Schüler*innen sollen rechtzeitig, d. h. vor der Pubertät,
zum Erwerb der sensorischen und motorischen Fähigkeiten bewegt werden,
die sie für das Singen und für rhythmische Bewegung benötigen.
4. Unverzichtbare Kompetenzen
Die Schüler*innen sollen zum Erwerb der Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen bewegt werden,
die für ein gutes Leben unerlässlich sind.
5. Frei gewählte Kompetenzen
Die Schüler*innen sollen beim Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten unterstützt werden,
die sie für ihre jeweiligen musikalischen Tätigkeiten benötigen.
Für die Aufgabe 1 bis 4 ist vor allem der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig, für die Aufgabe 5 sind am besten Wahlangebote geeignet.
Inhalte des Musikunterrichts |
Welche Tätigkeiten sollen die Schüler*innen kennenlernen oder sich aneignen? Welche Kenntnisse und Fähigkeiten sollen sie dafür erwerben? Nicht immer können das die Schüler*innen selbst entscheiden. Oft wird die Musiklehrer*in die Auswahl treffen müssen, z. B. wenn sie den Erfahrungshorizont ihrer Schüler*innen erweitern oder ihnen Wahlmöglichkeiten für nachhaltigen Kompetenzerwerb anbieten will. In einem tätigkeitsorientierten Musikunterricht sollte sie dabei die folgenden sieben Kriterien beachten.
Drei sachimmanente Auswahlkriterien:
a) Anwendungsbezug
Der Gebrauchswert von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Ausübung von Tätigkeiten sollte erfahrbar sein. Beispiel: Die Schüler*innen lernen nicht nur Noten zu lesen, sondern erfahren auch, bei welchen Tätigkeiten man diese Fähigkeit braucht. Anwendungsbezug ist besonders wichtig, wenn es um Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Tätigkeiten (Aufgabe 1) oder um Aneignung selbst gewählter Tätigkeiten (Aufgabe 5) geht.
b) Exemplarität
Durch typische Beispiele sollte die Vielfalt musikalischer Möglichkeiten erfahrbar werden. Beispiel: Kanon/Rondo/Blues-Schema ist eine breitere Auswahl musikalischer Formen als Kanon/Quodlibet/Fuge. Exemplarität ist besonders wichtig, wenn es um die Erweiterung des Erfahrungshintergrundes (Aufgabe 2) geht.
c) Polyvalenz
Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollten möglichst vielfältig nutzbar sein. Beispiel: Rhythmen ausführen zu können nützt beim Singen, beim Instrumentalspiel und beim Tanzen, während es nur wenige Tätigkeiten gibt, bei denen man Rhythmen notieren muss. Polyvalenz ist besonders wichtig, wenn es um den Erwerb selbst gewählter Kompetenzen geht (Aufgabe 5).
Drei schülerbezogene Auswahlkriterien:
d) Relevanz
Die Inhalte sollten für die jeweiligen Schüler*innen bedeutsam und wichtig sein oder gemacht werden. Beispiel: Viele Jugendliche interessieren sich für das Leben von Popstars, lassen sich aber auch auf Mozart neugierig machen, wenn man seine Karriere mit der von Michael Jackson vergleicht. Relevanz ist immer dann besonders wichtig, wenn die Schüler*innen keine Wahl haben (Aufgaben 2, 3 und 4).
e) Erreichbarkeit
Die ausgewählten Tätigkeiten sollten die jeweiligen Schüler*innen weder körperlich noch geistig überfordern und weder organisatorisch noch finanziell unerreichbar für sie sein. Beispiel: Gitarrenunterricht ist meist erreichbarer als das Erlernen der Konzertharfe. Erreichbarkeit ist immer dann wichtig, wenn es um Kompetenzerwerb geht (Aufgaben 1, 3, 4 und 5).
f) Unaufschiebbarkeit
Fähigkeiten, deren Erwerb den jeweiligen Schüler*innen bei längerem Zuwarten nur noch eingeschränkt möglich wäre, sollten vorrangig gefördert werden (Aufgabe 3). Beispiel: Während man sich das Notenlesen in jedem Alter aneignen kann, müssen Singen und Rhythmus vor der Pubertät erlernt werden.
Ein lehrerbezogenes Auswahlkriterium:
g) Unverzichtbarkeit
Kenntnisse und Fähigkeiten, die man für ein gelingendes Leben braucht, sollten vorrangig gefördert werden (Aufgabe 4). Welche das sind, muss in der Fachwelt immer wieder neu ausgehandelt werden. Beispiel: Man kann der Meinung sein, dass man auch ohne musiktheoretische Kenntnisse glücklich werden kann, dass aber jeder Mensch die Vielfalt der Musik genießen können sollte.
Methoden des Musikunterrichts |
Auch in einem tätigkeitsorientierten Musikunterricht sollte man den Schüler*innen möglichst oft Gelegenheit zum Handeln geben, sie zur Reflexion ihrer Erfahrungen ermutigen und ihnen dabei möglichst viel Freiraum für eigene Entscheidungen einräumen. Davon abgesehen sind für die fünf Aufgaben des Musikunterrichts jeweils bestimmte methodische Strategien besonders wichtig.
Aufgabe 1: Wenn es um Orientierung als Entscheidungshilfe geht, dann sollten die Schüler*innen einen möglichst realistischen Eindruck davon erhalten, wie es ist, die jeweilige Tätigkeit auszuüben. Dabei hilft:
- Ausprobieren: Man lässt die Schüler*innen versuchsweise handeln. Beispiel: Verschiedene Instrumente ausprobieren.
- Realbegegnung: Man lässt die Schüler*innen musikalisch handelnde Personen beobachten. Beispiel: Eine Orchesterprobe besuchen.
Aufgabe 2: Wenn es um Orientierung als Erfahrungshintergrund geht, dann muss man dafür sorgen, dass die Schüler*innen möglichst offen für die Auseinandersetzung mit Fremdartigem sind. Dabei hilft:
- Gewöhnen: Man sorgt dafür, dass die Schüler*innen immer wieder mit ungewohnter Musik in Berührung kommen. Beispiel: Bei Rhythmusübungen Musikbeispiele aus verschiedenen Musikkulturen einbeziehen.
- Neugierigmachen: Man stellt die ungewohnte Musik in einen Zusammenhang, der für die Schüler*innen bedeutsam ist. Beispiel: Musik aus Ländern hören, in denen die Schüler*innen Urlaub gemacht haben.
Aufgaben 3 und 4: Wenn es um den Erwerb von Zeitfensterkompetenzen oder unverzichtbaren Kompetenzen geht, dann muss man die Schüler*innen nötigenfalls zum Lernen motivieren. Dabei hilft:
- Spielen: Man präsentiert die Unterrichtsinhalte so, dass nicht das Lernen, sondern der Spaß im Vordergrund steht. Beispiel: Stimmbildungsübungen in lustige Stimmbildungsgeschichten verpacken.
- Natürliche Differenzierung: Man bietet Unterrichtsgegenstände an, die unterschiedliche Aktivitäten ermöglichen, und lässt die Schüler*innen sich selbst zuordnen. Beispiel: Eigene Rhythmuspatterns zu einem gemeinsamen Percussion-Arrangement erfinden.
Aufgabe 5: Wenn es um den Erwerb selbst gewählter Kompetenzen geht, dann steht der nachhaltige Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Vordergrund. Dabei hilft:
- Üben: Man lässt die Schüler*innen die Operationen und Handlungen, die sie erlernen wollen, in variierter Form immer wieder ausführen. Beispiel: Bei jeder Bandprobe ein Solo spielen.
- Produktorientierung: Man setzt sich ein für alle Beteiligten bedeutsames Handlungsziel und verwirklicht es arbeitsteilig. Beispiel: Ein eigenes Musik-Video produzieren.
Evaluation des Musikunterrichts |
Die regelmäßige Beurteilung der Lernergebnisse der Schüler*innen hat drei Funktionen:
- Sie informiert die Lehrer*in darüber, welchen Erfolg ihr Unterricht hat.
- Sie informiert die Schüler*innen darüber, welchen Erfolg ihre Lernbemühungen haben.
- Sie entscheidet (per Zeugnisnote und Schulabschluss) über den Zugang der Schüler*innen zu Bildungs- und Berufslaufbahnen.
Musiklehrer*innen sollten sich bei der Bewertung von Schülerleistungen fragen:
- Geht es mir um lernförderliches Feedback oder um zeugnisrelevante Prüfung?
- Beurteile ich tentatives Lernen oder nachhaltiges Lernen?
- Sollen alle Schüler*innen einer Lerngruppe dasselbe lernen oder darf jede Schüler*in etwas anderes lernen?
Der Musikunterricht war dann erfolgreich,
...wenn er bei der Entscheidung für oder gegen musikalische Tätigkeiten geholfen hat (Aufgabe 1):
- Die Schüler*innen haben die angebotenen Tätigkeiten ausprobiert.
- Sie haben sich entschieden und können ihre Wahl begründen.
...wenn er den Erfahrungshintergrund erweitert hat (Aufgabe 2):
- Die Schüler*innen haben sich mit unbekannter Musik auseinandergesetzt.
- Sie sind offener für neue Erfahrungen.
...wenn er zum Ausbau der Zeitfensterkompetenzen beigetragen hat (Aufgabe 3):
- Die Schüler*innen haben gesungen und können ihre Stimme besser zum Singen einsetzen.
- Sie haben das westliche Tonsystem verinnerlicht und können Tonhöhen besser erkennen und singend wiedergeben.
- Sie können das Metrum eines Musikstücks besser heraushören und Rhythmen besser spielend und tanzend in Bewegung umsetzen.
...wenn er zum Ausbau unverzichtbarer Kompetenzen beigetragen hat (Aufgabe 4):
- Die Schüler*innen haben sich Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen angeeignet, die man für ein gutes Leben benötigt.
...wenn er beim Erwerb selbst gewählter Kompetenzen geholfen hat (Aufgabe 5):
- Die Schüler*innen haben sich Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen angeeignet, die sie für ihre selbst gewählten musikalischen Tätigkeiten benötigen.
- Sie üben diese Tätigkeiten kompetenter als zuvor aus.
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Unterrichtsplanung |
An den inhaltlichen und methodischen Entscheidungen, die vor und während des Unterrichtens getroffen werden müssen, sind zahlreiche Akteure beteiligt:
- Der Staat legt mit Hilfe von Lehrplänen Lernziele, Methoden und Organisationsformen fest und teilt mit Hilfe von Stundentafeln jedem Schulfach zeitliche und personelle Ressourcen zu.
- Die Schulbuchverlage bieten Schulbücher und Unterrichtsmaterialien mit einer lehrplankonformen Auswahl von Inhalten an.
- Die Schulen gestalten im Rahmen der staatlichen Vorgaben das Unterrichtsangebot und verteilen Räume und Finanzmittel an die Fächer.
- Die Fachkollegien erstellen auf der Grundlage der jeweiligen Lehrpläne schulinterne Stoffverteilungspläne.
- Die Fachlehrer*innen legen für jede Unterrichtsstunde konkrete Inhalte und Methoden fest. Dabei haben sie die staatlichen und schulischen Vorgaben zu berücksichtigen.
- Die Schüler*innen äußern Wünsche oder lassen Interessen erkennen und sind auf diese Weise direkt oder indirekt an der Auswahl von Themen oder Musikbeispielen beteiligt.
Aus Sicht der tätigkeitsorientierten Musikpädagogik sind die folgenden Vorgaben für das Schulfach Musik wünschenswert.
a) Lehrpläne
Der Staat schreibt verbindlich vor:
- Singen und rhythmische Bewegung in Klasse 1 bis 6,
- unverzichtbare Kompetenzen (z. B. Resistenz gegen Manipulation durch Musik),
- Ausprobieren, Auswählen und Aneignen musikalischer Tätigkeiten (z. B. Chorgesang, Instrumentalspiel, Tanz usw.).
b) Stundentafeln
Der Staat schreibt vor und finanziert:
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Klasse 0 bis 10: Pflichtunterricht,
ab Klasse 7 Epochenunterricht möglich,
ab Klasse 9 mindestens ein Jahr Pflichtunterricht. - Klasse 11 bis 13: Wahlpflichtunterricht.
- Klasse 0 bis 13: zusätzliche Wahlkurse zu Erwerb und Anwendung musikalischer Kompetenzen (z. B. für Gesangs-, Instrumental- und Tanzunterricht).
c) Schulbücher
Die Verlage veröffentlichen staatlich finanziert und unter CC-Lizenz Unterrichtsmaterialien
- für den Pflicht- und Wahlpflichtunterricht (z. B. Schulbücher, die mit der Vielfalt der Musik bekannt machen),
- für die Übung im Singen und in rhythmischer Bewegung (z. B. Liederbücher oder Tanzanleitungen),
- für den Erwerb von unverzichtbaren Kompetenzen (z. B. Themenhefte zu politischer Musik),
- für den nachhaltigen Kompetenzerwerb (z. B. Arrangements für Chor oder Band).
d) Unterrichtsangebot
Die Schulen organisieren neben Pflicht- und Wahlpflichtunterricht ein möglichst vielfältiges Kursangebot, das die Aneignung selbst gewählter musikalischer Tätigkeiten ermöglicht, wenn nötig in Kooperation mit außerschulischen Bildungsanbietern.
e) Schulinterne Curricula
Die Musiklehrer*innen einigen sich für jede Jahrgangsstufe auf Unterrichtsinhalte, die der Entscheidungshilfe, dem Erfahrungshintergrund und dem Erwerb von Zeitfenster- und unverzichtbaren Kompetenzen dienen.
f) Ausstattung
Schulleitung und Musiklehrer*innen sorgen für die nötigen Instrumente, Geräte und Räume, um das Kennenlernen musikalischer Tätigkeiten und den Erwerb musikalischer Fähigkeiten zu ermöglichen.
g) Stoffverteilungspläne
Die Musiklehrer*in wählt die Unterrichtsthemen für ihre Lerngruppe auf der Grundlage einer sorgfältigen Lerngruppendiagnose aus. Dabei fragt sie sich:
- Welche musikalischen Tätigkeiten wollen die Schüler*innen kennenlernen oder ausüben?
- Welche Zeitfenster- oder unverzichtbaren Kompetenzen sind förderungsbedürftig, welche selbst gewählten Kompetenzen sind bereits vorhanden?
- Welche musikalischen Tätigkeiten und welche ihrer Aspekte sind den Schüler*innen noch unbekannt?
h) Unterrichtseinheiten
Die Musiklehrer*in wählt Ziele, Inhalte und Methoden einer Unterrichtseinheit mit Blick auf die fünf Aufgaben des Schulfachs Musik aus. Dabei fragt sie sich:
- Wie kann ich bei der Auswahl von musikalischen Tätigkeiten helfen?
- Wie kann ich den Erfahrungshintergrund erweitern?
- Wie kann ich Zeitfensterkompetenzen fördern?
- Wie kann ich unverzichtbare Kompetenzen fördern?
- Wie kann ich selbstgewählte Kompetenzen fördern?
i) Unterrichtsstunden
Die Musiklehrer*in wählt Ziele, Inhalte und Methoden für eine Unterrichtsstunde mit Blick auf den Gebrauchswert des Gelernten aus. Dabei fragt sie sich:
- Welche Tätigkeiten sollen die Schüler*innen im Ganzen oder teil- und aspektweise kennen lernen?
- Für welche Tätigkeiten werden die im Unterricht erworbenen Fähigkeiten benötigt?
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